Auszug: Satzung §3; Beiträge
1. Der Mitgliedsbeitrag sowie außerordentliche Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
2. Beitragsneufestlegungen müssen auf der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung vermerkt sein.
3. Der Vereinsbeitrag wird im Einzugsverfahren erhoben, je nach Wunsch viertel-, halb- oder jährlich.
4. Durch seinen Eintritt erklärt das Mitglied sein Einverständnis zum Bankeinzugsverfahren.
Der genaue Wortlaut der Satzung ist in unserem Vereinsbüro einsehbar!
Einmalige Aufnahmegebühr beträgt 10.- € |
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monatl. |
1/4- jährlich |
1/2- jährlich |
jährlich |
jährlich bis |
Jugendliche bis einschl. 17. Lebensjahr |
€ |
5.00 |
15.00 |
30.00 |
60.00 |
55,00 |
ab dem 18. Lebensjahr |
€ |
7.00 |
21.00 |
42.00 |
84.00 |
77.00 |
Ehepaare/Lebensgemeinschaften mit gleichem Wohnsitz |
€ |
11.00 |
33.00 |
66.00 |
132.00 |
121.00 |
Familien mit Kinder bis einschl. 17. Lebensjahr |
€ |
12.00 |
36.00 |
72.00 |
144.00 |
132.00 |
Die Beiträge sind 1/4, 1/2 oder jährlich im voraus zu entrichten.
Bei jährlicher Beitragszahlung bis zum 31.03. eines jeden Jahres reduziert sich der Jahresbeitrag (nicht für die Aufpreise) um einen Monatsbeitrag.
Dies` gilt aber nur für Mitglieder, die eine jährliche Einzugsermächtigung ausgestellt haben